C6 MAGAZIN
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INTERNET

25.03.2005

Weblogs können den Job kosten

Viele Blogger unterschätzen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ihrer Äußerungen: immer wieder gibt es Abmahnungen

Persönliche Bekenntnisse, bissige Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge - die häufige Grenzüberschreitung macht für Autoren wie für Leser die Faszination von Weblogs aus. Aber viele User machen sich über die Folgen ihrer Äußerungen wenig Gedanken, dabei können Weblogs rasch unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Die IT-Wochenzeitung Computerwoche berichtet, welche Job-Risiken Weblogger eingehen und welche arbeitsrechtlichen Folgen hierzulande zu erwarten sind.

"Beim Bloggen gilt das Gleiche wie im richtigen Leben", erklärt Jens Engelhard, Rechtsanwalt aus Darmstadt: Die Bekanntmachung von Firmeninterna wie auch die persönliche Beleidigung vom Chef oder von Kollegen kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Gerade die Beleidigung gewinne dadurch an Gewicht, so Engelhardt, dass "sie von Dritten zur Kenntnis genommen wird". Aber auch derjenige, der ein Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig sein. Der Grund: "Generell gelten Nachpflichten", warnt die Rechtsanwältin Ute Rossenhövel aus Düsseldorf.

Trotz der für den Blogger ungünstigen Rechtslage kommt es bislang allerdings selten zu Entlassungen. "Angesichts von über fünf Millionen Arbeitslosen stehen Richter einer fristlosen Kündigung eher zurückhaltend gegenüber", so der Arbeitsrechtler und IT-Spezialist Thomas Feil. Daher empfiehlt er Rat suchenden Unternehmen, den Mitarbeiter zuerst über eine Abmahnung zu zügeln.

Wie die Computerwoche weiter berichtet, unterschätzen viele Blogger die lange Halbwertszeit von Web-Seiten. Tauchen im Internet etwa Kommentare eines Mitarbeiters über seine ehemalige Firma auf, so hat er seine Chancen als Bewerber auf eine neue Stelle verspielt. Wer sich selbständig gemacht hat, ist vor diesem Risiko ebenfalls nicht gefeit: "Auch als Freiberufler sind Sie mit eindeutigen Aussagen faktisch verbrannt", warnt Anwalt Feil. Folglich rät Rössenhövel: "Erst denken, dann bloggen." (Original Pressetext)

Computerwoche

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