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Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM-Vertrag unter Auflagen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Ratifizierung des ESM-Vertrages unter Auflagen zugestimmt. Keine Einwände hatte der Zweite Senat des Verfassungsgerichtes gegen den Fiskalpakt. Dem am vergangenen Freitag vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler eingereichten zusätzlichen Eilantrag, das Gericht möge die Ratifizierung so lange aussetzen, bis die Europäische Zentralbank ihre Ankündigung des Ankaufs von Staatsanleihen verbindlich widerrufen habe, gab das Gericht nicht statt und verwies auf die Hauptverhandlung. In Berlin hat das Urteil Erleichterung und Zustimmung ausgelöst, die Börsen reagierten mit einem Kursanstieg.
Kernpunkt der Entscheidung ist die Anordnung der Richter, dass der Ratifizierungsurkunde eine völkerrechtlich wirksame Erklärung beizufügen ist, mit der die deutsche Haftung auf rund 190 Milliarden Euro beschränkt wird und das Deutschland ein Vetorecht einräumt, falls eine Erhöhung notwendig werden sollte. Es sei allerdings nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, über Sinn und Zweckmäßigkeit des Euro-Rettungspaketes zu entscheiden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. "Das ist und bleibt Aufgabe der Politik."
Bundespräsident Joachim Gauck kann die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus nun unterzeichnen. Wie das Bundespräsidialamt mitteilte, werde das Urteil "unverzüglich ausgewertet". Deutschland ist das einzige Euro-Land, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Erst wenn alle Ratifizierungsurkunden hinterlegt sind, kann der Vertrag in Kraft treten.
Die Märkte reagierten positiv auf die Verkündung des Urteils. Am Vormittag stieg der DAX um 0,5 Prozent. Besonders Aktien von Banken und Versicherungen waren im Aufwind. Verwandte Texte:
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