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RECHT

29.08.2010

Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa im HIV-Prozess

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, so lautete das Urteil des Darmstädter Amtsgericht im Jugendstrafverfahren gegen Nadja Benaissa wegen Körperverletzung. Die heute 28-jährige Sängerin der No Angels muss außerdem 300 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit leisten. Weiterhin ordnete der Vorsitzende Richter Dennis Wacker an, Benaissa müsse sich "zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit" einer psychologischen Behandlung unterziehen. Als Vierzehnjährige war Benaissa cracksüchtig und lebte auf der Straße im Frankfurter Bahnhofsviertel. Mit sechzehn Jahren wurde sie schwanger und erfuhr bei einer Schwangerschaftsuntersuchung von ihrer HIV-Infektion.

Das Gericht sah es mit dem Urteil als erwiesen an, dass der ungeschützte Geschlechtsverkehr Benaissas mit zwei Männern den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und den der versuchten gefährlichen Körperverletzung erfülle. Einer der beiden Männer hat sich nach Aussage eines Sachverständigen bei Benaissa angesteckt. Nach Ansicht des Gerichtes hat Benaissa eine "erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit" dargestellt, als sie als Erwachsene ohne Kondom mit Männern Sex gehabt habe und sie noch jahrelang im Unwissen über ihre Infektion gelassen habe. Der infizierte Mann, so der Vorsitzende Richter, hätte zahlreiche weitere Frauen anstecken können. "Es war ihr bei jedem Intimkontakt möglich, ein Kondom zu nutzen, auch ohne sich mit ihrer Krankheit zu offenbaren", stellte Richter Wacker fest. Allerdings treffe den von Benaissa 2004 infizierten Mann eine Mitschuld; jeder trage beim Sex die Verantwortung, sich und andere zu schützen. Zugute hielt Richter Wacker der Angeklagten auch, dass sie Reue gezeigt habe.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts Peter Liesenfeld. Die Staatsanwaltschaft hatte Benaissa im April 2009 im Frankfurter Klub "Nachtleben" öffentlichkeitswirksam verhaftet. Daraufhin saß sie zehn Tage in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe gegen sie und Informationen über ihre HIV-Infektion wurden dadurch öffentlich gemacht, wofür die Staatsanwaltschaft im Vorfeld Kritik einstecken musste. Benaissas Rechtsanwalt Oliver Wallasch hatte deswegen in seinem Schlussplädoyer noch einmal deutlich gemacht, dass die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Presse informiert habe, unverhältnismäßig gewesen sei. "Die Welt" behauptet, die Strafe sei infolge solcher Kritik milder ausgefallen.

Das Urteil wurde von der Deutschen AIDS-Hilfe kritisiert. Es sende falsche Botschaften und schade der HIV-Prävention sowie der Emanzipation von chronisch Erkrankten, teilte die AIDS-Hilfe in einer Presseerklärung mit. Laut Marianne Rademacher von der AIDS-Hilfe werde die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft gesetzt, wenn die Verhütung einseitig Sache der Frauen und HIV-Positiven sei.

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