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Kosmetikversprechen müssen bewiesen sein
Die Hersteller von Kosmetika müssen grundsätzlich ihre Werbeaussagen belegen. Denn die EU hat schon 1997 verfügt, dass ein Produkt nur mit Wirkungen werben darf, für die es Beweise gibt. Wie die Unternehmen das tun, bleibt allerdings ihnen überlassen. Das berichtet die Zeitschrift VITAL. Gebräuchlich sind beispielsweise Praxistests. "Praktisch fängt es bei 3 bis 5 Testpersonen an. Seriöse Tests sollten jedoch mindestens 20 Probanden einbeziehen", betont die Hautärztin Gerrit Schlippe vom Testinstitut Dermatest.
Zeigt die Kosmetik dann im Einzelfall bei der Kundin nicht die versprochene Wirkung, kann das auch am unpassenden Produkt oder der falschen Anwendung liegen. So ist bei Schuppenshampoos die Auswahl des passenden Produkts wichtig, da es drei verschiedene Schuppentypen gibt. Und wer trotz Deo-Anwendung übermäßig schwitzt, hat vermutlich anlagebedingt zu aktive Schweißdrüsen. Da hilft ein Blick auf die Zutatenliste: Je weiter oben der Begriff "Aluminium Chlorohydrate" auftaucht, desto stärker wird der Schweißfluss gedrosselt.
Auch bei Anti-Aging-Pflegeprodukten sind die Erfolge mit Geräten messbar, für das bloße Auge ist die Hautglättung aber manchmal kaum sichtbar. So bedeutet die Werbeaussage "20 Prozent weniger Falten", dass ein Millimeter tiefe Linien im Gesicht um 0,2 Millimeter flacher geworden sind. Cellulite-Produkte zum Beispiel wirken entwässernd und führen daher oft zu schnellem Gewichts- und Umfangsverlust. Bei leichter Orangenhaut reicht dies aus. Um ausgeprägte Cellulite zu mildern, müssen jedoch zusätzlich Fettzellen abgebaut werden. Das gelingt beispielsweise durch Abnehmen und sportliche Aktivitäten. (Original Pressetext)
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