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GESETZGEBUNG IN DEUTSCHLAND | 15.07.2012 |
Bundestagspräsident bezweifelt Verfassungsmäßigkeit bei Richterwahl
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung kritisch zur Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes geäußert. Er finde es erstaunlich, dass ein zwölfköpfiger Ausschuss über die Zusammensetzung entscheide und das Gericht diese langjährige Praxis auch noch selbst als verfassungsgemäß gebilligt habe. Im Gegensatz dazu stehe die Formulierung in der deutschen Verfassung. So heißt es im Grundgesetz, Artikel 94 Absatz 1: "Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt." Laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird die Richterwahl seit Jahrzehnten kritisiert, weil der vertraulich tagende Wahlausschuss nicht im Grundgesetz genannt ist und das Verfahren nicht transparent sei.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk bezeichnete der Rechtshistoriker Uwe Wesel von der Freien Universität Berlin den Vorstoß Lammerts als "reinen Populismus". Das Verfahren sei verfassungsgemäß, da der Bundesrat die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes in öffentlicher Sitzung benenne. Im Bundestag sei es eine Verhandlungssache. Wörtlich sagte er, seit 1951 sei nach dem Motto verfahren worden: "Nimmst du meinen SPD-Richter, nehme ich deinen CDU-Richter." Dies habe dazu geführt, dass immer ausgewogene Richter in das Gericht gekommen und ausgewogene Entscheidungen getroffen worden seien.
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