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Brasilianische Generalstaatsanwaltschaft klagt gegen Weltmeisterschaftsgesetz
Die brasilianische Generalstaatsanwaltschaft (PGR) hat vor dem Obersten Gerichtshof des Landes Klage gegen einige Artikel der Gesetzesvorschriften zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 eingereicht. Das im Juni 2012 verabschiedete Gesetz regelt Grundlagen für den derzeit laufenden FIFA-Konföderationen-Pokal, die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 und den im Juli stattfindenden Weltjugendtag 2013. Die von der früheren stellvertretenden Generalanwältin der Republik, Deborah Duprat, vorbereitete Klage richtet sich gegen die Verfassungswidrigkeit von drei Artikeln des Gesetzes, wobei zwei davon die FIFA begünstigen. "Es ist nicht möglich, einen Grund zu erkennen, der die unterschiedliche Behandlung der FIFA sowie ihrer Partner rechtfertigt", so argumentieren die Kläger.
Zum einen geht es um die durch die Unionsregierung gewährte Freistellung der FIFA von allen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Unfällen während der Fußball-Weltmeisterschaft. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft kann die öffentliche Verwaltung die Verantwortung nicht beurteilen, ohne die Verursacher zu hören. Es geht beispielsweise um den Verkauf des "WM-Bier"s des FIFA-Sponsors Budweiser trotz generellen Stadion-Alkoholverbots.
Die Staatsanwaltschaft stellte zum anderen auch die Steuerbefreiung für die FIFA infrage. Nach Duprats Klageschrift stelle "die Befreiung keinen verfassungsrechtlich ausreichenden Nutzen dar, sondern es handelt sich um eine wirklich illegitime Begünstigung".
Der dritte Punkt der Klage dreht sich um die im April beschlossenen Zahlungen von Prämien und monatlichen Hilfen an ehemalige Spieler der Nationalmannschaft, der Seleção, die in den Jahren 1958, 1962 und 1970 die Fußball-Weltmeisterschaft gewonnen haben. "Die gewährten Vorteile sind streng privater Natur und nicht im allgemeinen Interesse des Volkes", sagte Duprat. Sie wies auch darauf hin, dass die Regelung rechtswidrig sei, weil die Höhe der Zahlungen nicht konkretisiert wurde. Verwandte Texte:
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