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BRÄNDE

01.08.2007

Kanarische Inseln: Waldbrände unter Kontrolle?

Auf der Kanareninsel Gran Canaria verzeichnet die Feuerwehr erste Löscherfolge. Die Ausbreitung des Feuers konnte auf dieser Insel gestoppt werden, während der Brand auf Teneriffa unkontrolliert weiter wütet. Allerdings konnte hier vorerst ein Übergreifen der Flammen auf das als ökologisch wertvoll geltende verhindert werden.


Die von den Bränden aufsteigenden Rauchwolken sind auch auf Satellitenfotos der zu sehen und erinnern durch ihre kilometerlangen Rauchfahnen stark an Fotos von Vulkanausbrüchen.

Löscharbeiten
Die Hitzewelle auf den Inseln hat sich merklich abgeschwächt, für heute sind nur noch 30, statt 40 Grad Celsius gemeldet. Viele evakuierte Bewohner konnten bereits in ihre Häuser zurückkehren. Auf beiden Inseln sind seit vergangenem Freitag insgesamt 80 Häuser und 35.000 Hektar (also 350.000.000 Quadratmeter = 350 Quadratkilometer) Wald, also rund ein Drittel der Baumbestände beider Inseln, den Flammen zum Opfer gefallen. Bislang sind Dutzende Menschen an und Nervenzusammenbrüchen erkrankt.


Unterdessen kündigte die spanische Regierung die Entsendung von weiteren 150 Soldaten zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung an. Auch wurde den Betroffenen finanzielle Unterstützung zugesagt. Aktuell habe die Rettung von Wohnsiedlungen Vorrang vor der Rettung des Waldes.

Tourismusfolgen
Nach Angaben mehrere Reiseveranstalter ist ein Buchungsrückgang für die beiden beliebten Urlaubsziele bislang nicht zu verzeichnen. Ebenso gab es kaum Stornierungs- und Umbuchungswünsche von Urlaubern, die planen in der nächsten Zeit auf diesen Inseln Urlaub zu machen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert über die finanziellen Möglichkeiten einer Reisestornierung. Hierbei käme es immer auf den Einzelfall an. So könne, wer nur eine Herberge gebucht hat, ausschließlich dann die Buchung stornieren, wenn entweder die Herberge selbst brandgefährdet ist oder der Weg zu dieser nicht passierbar.

Nach Aussage der Berliner Schlichtungsstelle Mobilität hätten auch diejenigen Kunden Probleme, die nur einen Flug gebucht haben und wegen der Bedingungen vor Ort nun die Reise nicht mehr antreten möchten. Diese Personen sollen sich bei ihrem Reiseveranstalter über Umbuchungsmöglichkeiten informieren, die oftmals kostengünstig oder kostenlos möglich sind. Bei Pauschalreisen könne eine Kündigung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt in Betracht kommen, sofern der Zweck dieser Reisen (Badeurlaub, Erholung und so weiter) nicht mehr erfüllbar ist. Schadensersatz könne jedoch nur gefordert werden, wenn der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Kritik an der Regierung
Seitens Umweltschützern wird Kritik an den späten und langsam anlaufenden Reaktionen laut. Die Regierung habe nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt.

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