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Freispruch für BILD-Chefredakteur Kai Diekmann
Das Amtsgericht Hamburg hat den Chefredakteur der BILD-Zeitung Kai Diekmann vom Vorwurf freigesprochen, für die angeblich unzulässige Veröffentlichung aus Ermittlungsakten verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor gegen Diekmann wegen Verstoßes gegen das Hamburger Pressegesetz eine Geldstrafe von 18 000 Euro erwirkt. Begründung: Der Chefredakteur habe seine "Verpflichtung verletzt, das Druckwerk von strafbarem Inhalt freizuhalten".
Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den so genannten Karnevalsmörder in Augsburg hatte BILD im Januar 2003 ausführlich über die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders berichtet und sich dabei auch auf offizielle Ermittlungsprotokolle bezogen. Den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Hamburg im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung bei Gericht erwirkt hatte, wurde jetzt, nach zwei Tagen Hauptverhandlung, aufgehoben. Sämtliche Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Chefredakteur Kai Diekmann: "Damit ist der wiederholte Versuch einer Staatsanwaltschaft, Chefredakteure strafrechtlich zu disziplinieren, gescheitert. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg ist wegweisend, da es Chefredakteure vor unsinniger strafrechtlicher Haftung schützt, vor allem aber den Veröffentlichungsspielraum investigativer Publikationen." (Original Pressetext) Verwandte Texte:
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